Abschluss des Wahlfachkorbs "Culture Juridique francophone européenne et internationale"
Voraussetzungen für ein Zertifikat
Um ein Zertifikat für die Absolvierung des Wahlfachkorbs (Zeugnis über die absolvierte Schwerpunktausbildung gem § 18 WrReStP) zu erhalten, müssen im Rahmen des Wahlfachkorbes angebotene Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 18 ECTS absolviert werden.
Es ist auch möglich, bis zu 6 ECTS des Wahlfachkorbes im Ausland zu absolvieren, entweder durch den Besuch von juristischen Lehrveranstaltungen auf Französisch oder durch den die Absolvierung eines Praktikums.
Anrechnung von französischsprachigen Kursen im Ausland
Im Ausland besuchte Lehrveranstaltungen können für den Wahlfachkorb angerechnet werden, insbesondere im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts. Dabei ist jedoch zu beachten, dass maximal 6 ECTS im Ausland absolviert werden können. Kurse, die jedoch schon für die Pflichtfächer des Diplomstudiums (zB für die Modulprüfungen Völkerrecht oder Europarecht) angerechnet werden, können nicht ein zweites Mal für den Wahlfachkorb berücksichtigt werden. Bei Fragen zu den Anrechnungen wenden Sie sich bitte an Frau Mag.a Verena Haas, BA LLM.
Anrechnung eines juristischen Praktikums mit Arbeitssprache Französisch
Ein Praktikum an einer Institution mit juristischem Bezug deren Arbeitssprache Französisch ist, kann für den Erwerb des Zertifikats im Ausmaß von bis zu 3 ECTS berücksichtigt werden. Für die Anrechnung des Praktikums im Wahlfachkorb muss ein Zertifikat der*s Arbeitgeber*in ausgestellt werden, sowie ein Praktikumsbericht des*r Studierenden auf Französisch eingereicht werden.
Das Praktikum wird dadurch in der Schwerpunktausbildung gem § 18 WrReStP (Wahlfachkorb Culture Juridique) berücksichtigt. Für eine etwaige Anerkennung des Praktikums auch als Wahlfach im Sammelzeugnis wenden Sie sich bitte an das SSC Rechtswissenschaften.
Beantragung des Zeugnisses
Sobald Sie Lehrveranstaltungen des Wahlfachkorbes "Culture juridique francophone européene et internationale" im Ausmaß der geforderten 18 ECTS absolviert haben, können Sie den Prüfungspass Schwerpunktausbildung dem Korbkoordinator, Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, zur Unterfertigung vorlegen. Dies können Sie bereits vor dem Ende Ihres Studiums erledigen.
Den Prüfungspass und den Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses über die absolvierte Schwerpunktausbildung bitte ausgefüllt, unterzeichnet und gescannt gemeinsam mit ihrem Sammelzeugnis an culture.juridique@univie.ac.at senden. Reichen Sie die Unterlagen bitte von Ihrer u:-account E-Mail-Adresse ein. Sie können die Formulare auch ausgefüllt, unterzeichnet und ausgedruckt am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte abgeben.
Wurden französischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausland oder ein einschlägiges französischsprachiges Praktikum absolviert, ist der Anrechnungsbescheid und gegebenenfalls das Praktikumszertifikat samt Studierendenbericht ebenfalls dem Korbkoordinator vorzulegen.
Sobald der Prüfungspass und der Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses vom Korbkoordinator unterschrieben wurde, werden Sie verständigt, und können die Dokumente am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte abholen. Sobald die letzte Leistung Ihres Studiums eingetragen wurde, können Sie das vom Wahlfachkorbkoordinator unterfertigte Wahlfachkorbformular gemeinsam mit Ihren Studienabschlussdokumenten im SSC einreichen.
Wichtig!
Vorgaben des SSC Rechtswissenschaften
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des SSC Rechtswissenschaften bezüglich des Abschluss von Wahlfachkörben.
Nähere Informationen des SSC zu den Schwerpunktausbildungen (Wahlfachkörben) sind hier zugänglich.