Zertifikat

Voraussetzungen für ein Zertifikat

Um ein Zertifikat für die Absolvierung des Wahlfachkorbs zu erhalten, müssen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 12 Semesterwochenstunden absolviert werden. Es ist auch möglich, bis zu 4 Semesterwochenstunden (6 ECTS) des Wahlfachkorbes im Ausland zu absolvieren, entweder durch den Besuch von juristischen Lehrveranstaltungen auf Französisch oder durch den die Absolvierung eines Praktikums.

 

Anrechnung von Kursen im Ausland

Im Ausland besuchte Lehrveranstaltungen können ebenfalls für den Wahlfachkorb angerechnet werden, insbesondere im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts. Dabei ist jedoch zu beachten, dass maximal 4 Semesterwochenstunden (6 ECTS) im Ausland absolviert werden können. Kurse, die schon für die Pflichtfächer des Diplomstudiums (zB. für die Modulprüfungen Völker-u. Europarecht) angerechnet werden, können nicht ein zweites Mal für den Wahlfachkorb berücksichtigt werden. Bei Fragen zu den Anrechnungen, wenden Sie sich bitte an Frau Mag.a Verena Haas, BA LLM (verena.haas@univie.ac.at).

 

Anrechnung eines Praktikums

 Ein Praktikum an einer Institution mit juristischem Bezug, deren Arbeitssprache Französisch ist, kann für den Erwerb des Zertifikats im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden berücksichtigt werden. Für die Anrechnung des Praktikums muss ein Zertifikat vom Arbeitgeber ausgestellt werden, sowie ein Praktikumsbericht des Studenten/ der Studentin auf Französisch eingereicht werden.

Der Weg zum Zertifikat

Sobald die geforderten 12 Semesterwochenstunden absolviert wurden, ist der Wahlfachpass dem Koordinator, Univ. Prof. Dr. Meissel, zur Unterschrift vorzulegen. Die Gesamtunterzeichnung durch die Wahlfachkorbkoordinatoren ist ausreichend, d.h. Unterschriften müssen nicht einzeln eingeholt werden.

 

Der Wahlfachkorbpass ist dann gemeinsam mit dem Sammelzeugnis und gegebenenfalls mit einem Anrechnungsbescheid, dem Praktikumszertifikat und Bericht beim SSC abzugeben.