§ 18 Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften

Rechtliches

§ 18 WrReStP – Schwerpunktausbildung (Wahlfachkörbe)

(1) Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften und des Doktoratsstudiums Rechtswissen-
schaften können das Wahlfächerangebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
zu einer Schwerpunktausbildung nutzen. Sie haben diesfalls nach Abschluss des Diplomstudiums An-
spruch auf eine besondere Bestätigung, wenn sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS aus ei-
nem, dieser Schwerpunktausbildung gewidmeten, Wahlfachkorb absolviert haben. Jeder der in § 17 des
Studienplans genannten Fachbereiche kann einen Wahlfachkorb bilden. Bei Bedarf und finanzieller Be-
deckbarkeit kann die Studienprogrammleitung weitere Wahlfachkörbe befristet einrichten.
(2) Das Programm eines Wahlfachkorbes ist von der Studienprogrammleitung festzulegen. Es hat die
korbspezifischen Wahlfächer zu benennen.
(3) Ist eine Lehrveranstaltung in mehreren Wahlfachkörben enthalten, so ist sie für jeden dieser Wahl-
fachkörbe anzurechnen.
(4) Die zu einem Wahlfachkorb gehörenden Lehrveranstaltungen sollen vorzugsweise als Kurse abge-
halten werden.
(5) In Wahlfachkörben sollen nach Möglichkeit auch Lehrveranstaltungen in Fremdsprachen, insbeson-
dere in Englisch oder Französisch, angeboten werden.
(6) Über die 18 ECTS des Wahlfachkorbes sind die dem jeweiligen Lehrveranstaltungstyp adäquaten
Prüfungen abzulegen.
(7) Den Studierenden ist bei Absolvierung einer Schwerpunktausbildung eine von der Studienpro-
grammleitung auszustellende Urkunde auszustellen.